Zur Debatte um die aktive Sterbehilfe und den begleiteten Suizid

Predigt von Bischof Dr. Rudolf Voderholzer zum Wolfgangsfest 2014

 

Liebe Schwestern und Brüder im Herrn!

Der heilige Wolfgang hat den Glauben in unserer Stadt und in unserem Bistum bezeugt und nachhaltig gestärkt, nicht nur durch sein Leben und Wirken, sondern auch durch seine Weise zu Sterben. Wenn wir uns nach dem Schluss-Segen dieser Messfeier unten in der Wolfgangskrypta versammeln, werden wir wieder seine letzten Worte vorgetragen bekommen. „Öffnet die Türen und lasst alle herein, die mich sterben sehen wollen“. Er wollte auch an seinem Sterben Anteil geben. Und: „Sterben ist keine Schande“, Schande bringt nur ein schlechtes Leben. Ich gestehe, dass mich diese Worte, als ich sie erstmals hörte, tief bewegt haben. Dem heiligen Wolfgang, und hier ist er dem heiligen Papst Johannes Paul II. nicht unähnlich, war gegeben, auch das Sterben noch zur Glaubensverkündigung zu machen. Zwei Meister der Kunst des Sterbens, Meister in der Kunst eines Aktes, bei dem wir alle einmal Anfänger sein werden, auf den wir uns aber vorbereiten und in die wir uns einüben können.

Ich erwähne dies deshalb, liebe Schwestern und Brüder, Sie können es sich vielleicht denken, weil die Kunst des Sterbens gerade in den letzten Wochen wieder ganz neu in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses geraten ist und wohl in den kommenden Jahren noch viel intensiver diskutiert werden wird. Das Thema wird uns künftig aufgrund der demoraphischen Entwicklung und der vergleichsweise großen Zahl alter Menschen als Herausforderung noch in viel größerer Wucht begegnen.

Was heißt, gerade auch im Licht des christlichen Glaubens, menschenwürdig zu sterben und menschenwürdig sterben zu lassen?

Es ist eine unbestreitbare Tatsache: „Viele Menschen fürchten sich davor, dass sie am Lebensende unnütz und einsam sind und nicht mehr über sich selbst bestimmen können. Sie fürchten sich vor Schmerzen und einem schwer ertragbaren Schwebezustand zwischen Leben und Tod. Sie möchten in Würde sterben können“ (DBK, Flyer „Sterben in Würde – Worum geht es eigentlich?“, Bonn 2014, 1).

Vor diesem Hintergrund hatte die ehemalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger im Sommer 2013 vorgeschlagen [, durch einen neuen § 217 StGB] allein die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe zu verbieten, mit der fatalen Folge, diese Beihilfe durch Ärzte, Angehörige und gemeinnützige Vereine für rechtens zu erklären, um nicht zu sagen zu privilegieren. Mit dem Ende der Legislaturperiode im Sommer 2013 hatte sich der Vorschlag zur Erleichterung vieler von selbst erledigt (Vgl. Manfred Spieker, Beihilfe zum Suizid? Probleme und Folgen ihrer Legalisierung, in: Rotary Magazin 3/2015, online auf: http://rotary.de/gesellschaft/beihilfe-zum-suizid-a-7171.html [02.07.2015]).

Mittlerweile ist die Diskussion aber wieder in vollem Gange. Bundesgesundheitsminister Gröhe will bekanntlich jegliche Suizidbeihilfe verbieten. Die Debatte ist im Bundestag entbrannt, und bis zum Herbst 2015 soll eine entsprechende Regelung beschlossen werden. Schon jetzt wurden die Abgeordneten vom Fraktionszwang befreit, so dass sie allein ihrem Gewissen folgen dürfen. Auf dem Tisch liegt ein Gesetzesvorschlag, der den assistierten Suizid unter dem Mantel eines generellen Verbots [in § 217 Abs. 1 in § 217 Abs. 2 und Abs. 3] eben doch legalisiert und den Ärzten und ihrem Gutachten die Last der Entscheidung über Leben und Tod aufbürdet – was diese ja auch prompt abgelehnt haben.

Was bei uns noch diskutiert wird, ist in anderen Ländern bereits gültiges Gesetz. Trauriger Vorreiter ist unser Nachbarland Belgien. Dort wurde im Februar dieses Jahres ein Gesetz beschlossen, das die aktive Sterbehilfe sogar bei Jugendlichen ermöglicht:

„Künftig wird es Kindern und Jugendlichen, die unheilbar krank sind und unerträgliche Schmerzen haben [erlaubt sein], über den Zeitpunkt ihres Todes zu entscheiden. Sie benötigen die Zustimmung der Eltern, zudem müssen der behandelnde Arzt, unabhängige Kollegen und ein Psychologe einwilligen - aber die grundsätzliche Entscheidung liegt beim Kind“ (Gesetzesänderung: Belgien ebnet Weg für aktive Sterbehilfe für Minderjährige, in Spiegel Panorama, online auf: http://www.spiegel.de/panorama/gesetzesaenderung-belgien-ebnet-weg-fuer-aktive-sterbehilfe-fuer-minderjaehrige-a-953181.html [02.07.2015]).

Wer verhindert, so ist mit Weihbischof Dr. Anton Losinger (vgl. seine Predigt an Karfreitag [18. April 2014] im Hohen Dom zu Augsburg, online auf: http://www.bistum-augsburg.de [02.07.2015]) zu fragen, dass die Bewegung weiter geht? Wann wird sich die belgische Euthanasiedebatte auch auf andere nicht einwilligungsfähige Personenkreise ausdehnen? Wann wird sie zu einer realen Bedrohung für Menschen mit Behinde-rung und psychisch kranke Menschen? Weihbischof Losinger von Augsburg, unser Spezialist in der Bischofskonferenz für die damit zusammenhängenden sozialethischen Fragen und Mitglied im Deutschen Ethikrat, ist der begründeten Überzeugung, dass in der Sterbehilfedebatte unserer Tage ein Dammbruch nicht mehr nur bevorsteht, sondern dass der Damm schon längst gebrochen ist. Wir bewegen uns auf einer schiefen Ebene, in der sich eine lebensfeindliche Initiative stetig beschleunigt!

Dieser damit gegebenen „Kultur der Todes“, liebe Schwestern und Brü-der, muss aus christlicher Verantwortung und im Blick auf die Unverfügbarkeit des Lebens als eines Geschenkes Gottes mit aller Entschiedenheit begegnet werden.

Warum ist die Duldung oder gar Legalisierung der aktiven Sterbehilfe so gefährlich?

Abgesehen einmal von der grundsätzlichen Problematik, dass das Leben unverfügbar ist, muss hier die „Dialektik der Autonomie“ gesehen werden, also die Gefahr, dass das Pochen auf dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Tod umschlägt in den Verlust der Selbstbestimmung bzw. in eine totalitäre Fremdbestimmung.

Das Recht auf begleiteten Suizid kann nicht mit dem Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht begründet werden, weil der Suizid das definitive Ende jeder Möglichkeit der Selbstbestimmung ist und sie somit aufhebt. Das hatte schon Immanuel Kant richtig festgestellt.

Aber die Gefahr besteht auch im Hinblick auf die anderen: Eine gesetzliche Regelung nämlich, die derartige Angebote zur organisierten Hilfe zur Selbsttötung duldet, würde dazu führen, dass der Druck auf alle Alten, Schwerkranken und Pflegebedürftigen zunimmt, von derartigen Möglichkeiten doch auch Gebrauch zu machen und den Angehörigen nicht mehr lästig zu fallen. Sie fühlten sich nicht mehr von einer selbstverständlichen Solidarität und Hilfe ihrer Mitmenschen getragen, sondern müssten sich doch noch mehr als Last und als unnütz empfinden, wo sie doch freiwillig und legal ihren Platz räumen und der Gesellschaft auch künftige Kosten ersparen könnten. Die eingeklagte Selbstbestimmung würde umschlagen in eine Fremdbestimmung durch eine lebensfeindliche, von gesellschaftlichen und ökonomischen Sachzwängen diktierte Umgebung, die sich auf die rechtlichen Möglichkeiten berufen könnte.

Liebe Schwestern und Brüder! „Wer die Humanität schützen und die Freiheit des Sterbenden wahren will, muss dafür eintreten, dass die aktive Sterbehilfe ein Tabu bleibt. Dass sie unter keinen Umständen auch nur in Frage kommt. Doch dabei dürfen wir nicht stehen bleiben:

„[Denn] Hier gewinnt die christliche Verantwortung für eine Kultur des Lebens eine neue Dimension. Unser Einsatz muss doch darin bestehen, nicht Hilfe zum Suizid, sondern Hilfe zum Leben bereit zu stellen“ (Losinger). Denn viele Bitten um aktive Sterbehilfe sind in den allermeisten Fällen angstdiktiert! Angst vor Schmerzen. Angst vor dem Pflegefall. Angst vor dem Alleinsein.

Da ist wirkliche Menschlichkeit gefragt! Wir müssen hier all die guten Möglichkeiten der Palliativmedizin in der Schmerzlinderung ausschöpfen. Die Mediziner sagen uns, dass niemand unter Schmerzen sterben muss. Und auch die Hospizbewegung muss deutlicher bekannt gemacht und gefördert werden. Menschen sollten in ihrer letzten Lebensphase, die vielleicht die wichtigste Phase ihres Lebens sein kann, eine Phase, in der sie mit sich und mit Gott ins Reine kommen sollten, in einer humanen Gesellschaft, in freiheitlicher und liebevoll begleiteter Umgebung verbringen können. Ich bin dankbar für alle Initiativen, denen ich hier schon in vielfältiger Weise begegnen durfte. Aber vermutlich kommt hier auf uns Christen noch eine Aufgabe von geradezu historischer Dimension zu. Kardinal Marx erinnerte vor kurzem in diesem Zusammenhang an Mutter Teresa, die in Kalkutta einer Kultur des Todes widerstand, indem sie rief: Gebt uns die Kinder, bevor ihr sie wegschmeißt! – Müssten wir heute nicht sagen: Gebt uns die Todkranken, gebt uns die Sterbenden, bevor ihr sie beseitigt? Wir begleiten sie! Wir nehmen sie bei der Hand, damit sie an unserer Hand, nicht durch die Hand anderer sterben. Aber sind wir auf diese Aufgabe auch schon genug vorbereitet?

Von der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung ist die passive Sterbehilfe zu unterscheiden. Darunter versteht man das Sterbenlassen durch Verzicht, Abbruch oder Reduzierung eingeleiteter lebensverlängernder Maßnahmen. Die Katholische Kirche plädiert keineswegs für eine künstliche Lebensverlängerung um jeden Preis. Begründbar ist diese passive Sterbehilfe durch die Änderung des Therapiezieles, dass also – bei erwiesener Aussichtslosigkeit – nicht mehr die heilende Therapie, sondern die Schmerzlinderung im Mittelpunkt steht. Dass es dabei zu schwierigen Entscheidungssituationen kommen kann, ist bekannt, stellt aber die grundsätzliche Unterscheidung nicht in Frage.

Öl ins Feuer der Diskussion hat vor kurzem ausgerechnet der Theologe Hans Küng gegossen. Im Blick auf seinen erst kürzlich nach langer Phase geistiger Umnachtung gestorbenen Freund, den Tübinger Rhetorikprofessor Walter Jens, schreibt er, ihm, Küng, könne man nicht zumuten, im Alter völlig dement dahinzuvegetieren und ganz und gar auf Andere angewiesen zu sein. Dabei hätte ihm die Aussage von Frau Jens, der einfühlsamen Ehefrau seines Freundes, zu denken geben sollen. In einem Interview mit dem Zeit-Magazin sagte sie über ihren schwer demenzkranken Mann: „Als Gesunder hat er für Sterbehilfe plädiert, und als Kranker hat er leben wollen. Mit dieser Erkenntnis bin ich noch lange nicht fertig. Doch wer hätte das Recht gehabt, ihn umzubringen?“ So Frau Jens. Offenbar ist es auch gar nicht so einfach, die eigene Entscheidung in einem solchen Falle vorwegzunehmen. A propos abhängig sein: Gehört es nicht zum Menschsein, auch anzuerkennen, dass wir – biologisch gesehen als sekundäre Nesthocker – in den ersten Lebensjahren vollkommen abhängig sind von anderen, und es eben in den letzten Lebensjahren wieder werden können, wie kleine Kinder. Angewiesen auf Wohlwollen, Zuwendung, angewiesen auf Gnade. Es ist menschlich und beeinträchtigt nicht die Würde des Menschen, auf andere angewiesen zu sein.

Noch ein anderes Beispiel hat mich bewegt, das Losinger aus dem Ethikrat erzählt hat: Prof. Armin Schmidtke, der Leiter des Nationalen Suizidpräventionsprogrammes der Deutschen Bundesregierung, berichtete in einer Anhörung des Deutschen Ethikrates über schwerverletzte Jugendliche, die er im Krankenhaus begleitete. Viele von ihnen waren nach einem schweren Motorradunfall gerade noch einmal dem Tod von der Schippe gesprungen, zum Teil arm- oder beinamputiert und psychisch extrem angegriffen. Über seine Erfahrung im Umgang mit diesen Jugendlichen berichtet er: Wenn diese jungen Menschen nach ihrer schweren Verletzung aus dem Koma erwachen und ihren Zustand erfassen, die Amputation des Armes oder Beines registrieren, dann will innerhalb der ersten acht Tage die absolute Mehrheit von ihnen sterben. Wenn allerdings nach einem halben Jahr die Therapie umgesetzt ist, eine Prothese angepasst wurde, viele gute Gespräche möglich waren, dann will die absolute Mehrheit dieser jungen Menschen leben!
Keiner von uns weiß, welche Richtung der eigene Lebensweg nehmen wird und welchem Tod wir selber entgegen gehen. Zwei Geschenke, die in ihrer Größe unbezahlbar sind, möchte man sich in dieser Stunde für jeden Menschen wünschen: Das eine ist eine liebevolle Begleitung von Menschen, die einem die Hand reichen. Das lateinische Wort pallium, von dem sich die moderne Palliativmedizin ableitet bedeutet ja auf Deutsch: der Mantel. Solche Menschen und solche Begleiter benötigen wir, die die Sterbenden in einen bergenden Mantel einhüllen, wenn sie die wichtigste und entscheidende Phase am Ende des Lebens in Freiheit und Würde tragen sollen. Doch das zweite, noch viel wesentlichere Geschenk, ist der ewige Trost, der uns im Glauben gegeben ist, im Glauben an den lebendigen Gott und seine uns bis zum Kreuz nachgehende barmherzige Liebe. Heiliger Wolfgang, Patron unseres Bistums und Meister in der Kunst des Sterbens, bitte für uns, Amen.

 

Predigt von Bischof Dr. Rudolf Voderholzer zum Wolfgangsfest 2014

Sterben in Würde - Deutsche Bischofskonferenz

 

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